möblierte Vermietung und Zeitmietvertäge

Was bei der Vermietung möblierter Wohnungen und Zeitmietverträgen zu beachten ist

Temporäres Wohnen in möblierten Apartments ist in vielen Metropolen für Vermieter wie Mieter attraktiv. Dabei düfen Personen auch für kürzere Zeiträume – laut Urteil des Berliner Verfassungsgerichts ca. drei bis acht Monate – eine Bleibe anmieten, ohne dass von einen Beherbergungsbetrieb die Rede ist. Wer beruflich oder studienbedingt einige Monate umzieht, kann seine Wohnung also anmieten. Der IVD und seine Experten raten auch bei diesen scheinbar unkomplizierten Vermietungen ein paar Punkte zu berücksichtigen. Das spart Vermietern und Mietern vorrangig eines: Ärger!

möblierte Wohnung
 
Nie Ohne Mietvertrag
Egal ob für einen Monat oder länger, auch beim Wohnen auf Zeit sollte ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden. So lassen sich spätere Missverständnisse vermeiden. Grundlagen für einen Zeitmietvertrag sind die ausgewiesenen Mieterdaten, ein Auszugstermin und auch ein konkreter Befristungsgrund.
 
Möblierte Einliegerwohnung leichter kündbar
Mieter einer möblierten Wohnung haben grundsätzlich die gleichen Rechte und den gleichen Kündigungsschutz wie Mieter einer unmöblierten Wohnung. Mietet der Mieter allerdings möblierte Räume in der Vermieterwohnung selbst an, kann der Vermieter im Regelfall kündigen, ohne dass ein Kündigungsgrund wie Eigenbedarf oder wirtschaftliche Verwertung vorliegt. Die ordentliche Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall aber um drei Monate.
 
Ausführliches Übergabeprotokoll schützt beide Parteien
Zum Mietbeginn und zum Abschluss des Mietverhältnisses sollte eine persönliche Übergabe der Wohnung vorgenommen werden. Wichtig dabei: ein schriftliches Übergabeprotokoll, das Vermieter, Mieter, Mietdauer und Anzahl der übergebenen Schlüssel aufführt, die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas nennt und den Zustand der Wohnung beschreibt. bei möblierten Wohnungen empfiehlt siche eine detaillierte Inventarliste.
 
Kaution und Quittung bei Barzahlung nich vergessen
Auch bei möblierten Wohnungen zum Wohnen auf Zeit ist eine Mieterkaution üblich. Die Miete für den ersten Monato, sowie die Kaution werden üblicherweise vorab, spätestens bis zur Übergabe der Wohnung gezahlt. Bei einer Barzahlung sollte diese vom Empfänger quittiert werden.
 
Kontaktdaten für den Notfall
Für den Fall der Fälle (Wasserschaden o.ä.) sollten Vermieter die Kontaktdaten der wichtigsten Ansprechpartner hinterlegen. Dazu zählen:  Hausmeister, Hausverwaltung oder eine andere Person, die sich in der Wohnung gut auskennt. Dann steht dem befristeten Wohnungsglück nichts mehr im Wege…
 
 

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